Solaranlagen

Das EEG 2023 verleiht Solaranlagen neuen Schub – Machen Sie mit

Am 7. Juli 2022 hat die Bundesregierung eine Neufassung des seit über 20 Jahren bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Am 30. Juli 2022 ist diese neue Version verabschiedet. Der Gesetzgeber regelt darin die Einspeisung von erneuerbarem Strom in öffentliche Stromnetze. Alle Photovoltaikanlagen (PV) mit Netzanschluss unterliegen den EEG-Verordnungen und -Vorgaben und können von der Förderung profitieren.

In diesem Beitrag wollen wir die neuen EEG-Regelungen, die für Betreiber wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage mit einer Leistung von etwa 3 bis 20 Kilowatt errichten oder dies planen wollen. Die meisten dieser Regelungen treten mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Ziele der neuen EEG Regelungen

In der Vergangenheit, war das Gesetz so gestaltet, dass es nur aus idealistischen Gründen möglich war, diese neue Technologie zu nutzen. Die Einspeiseregelungen sowie die Vergütung und auch die Bürokratie waren sehr umständlich. Diese Punkte sollen nun mit der Neufassung des Gesetzes vereinfacht werden. Nicht zuletzt, um den Ausbau von privaten PV Anlagen massiv voranzutreiben.

Volle Einspeisung in das öffentliche Netz

Bislang durften nur maximal 70 Prozent der Nennleistung einer PV Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden. Diese Regelung wird für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, gestrichen. Auch ein Solar-Erzeugungszähler muss für diese Anlagen nicht mehr zwingend verbaut werden.

Erhöhte Vergütungssätze bei der Einspeisung

Es werden auch neue Vergütungssätze für die Einspeisung des überschüssig erzeugten Stroms in das öffentliche Netz angesetzt. Hierbei wird eine Erhöhung von bisher durchschnittlich 7,8 Cent pro Kilowattstunde auf 12,3 Cent pro Kilowattstunde im Durchschnitt gezahlt. Diese erhöhte Vergütung gilt auch rückwirkend zum 30. Juli 2022. Ausgezahlt werden aktuell jedoch noch die alten Vergütungssätze, da auch die EU die Erhöhung noch absegnen muss. Dies gilt allerdings als Formsache.

Förderung für PV-Anlagen auf Garagen und im Garten

Gefördert werden künftig auch Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 20 Kilowatt, die auf Carports, Garagen und Gärten installiert werden, statt auf Hausdächern. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass das Dach des Hauses für die Installation einer Solarstromerzeugung nicht geeignet ist. Spezifische Bedingungen für diese Verordnung müssen noch festgelegt werden. Dennoch entbindet diese Regelung nicht vom gültigen Baurecht. Ab einer gewissen Größe kann also eine Baugenehmigung erforderlich sein.

Nutzen Sie die neuen Regelungen

Nutzen Sie die Gelegenheit und planen Sie Ihre neue PV-Anlage, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Lassen Sie sich bei einem Vor-Ort-Termin beraten, wenn Sie sich eine Photovoltaikanlage in Krefeld errichten möchten. Welche Möglichkeiten es gibt und wann sich die Anlage amortisiert, können Ihnen die entsprechenden Fachleute erläutern.

Wegen der sehr hohen Nachfrage sollten Sie eine gewisse Vorlaufzeit einplanen. Aufgrund der immer noch gestörten Lieferketten sind Bauteile nicht kurzfristig verfügbar. Auch wenn die Vorgänge beschleunigt werden sollen, sollten aktuell etwa 6 Monate eingeplant werden, bis eine Anlage installiert werden kann.

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PV-Anlagen einfach installiert